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Warum das ganze? Die juristische Grauzone "elektronische Medien", insbesondere des Internet, sollte erfassbar werden. So wurde festgelegt, dass jeder Anbieter eines Dienstes für diesen auch rechtlich zur Rechenschaft gezogen werden soll. Hierzu muss seine Identität eindeutig erkennbar sein. Dies ist natürlich eine sinnvolle Absicht, denn gerade im Internet, dessen Ruf leider auch heute noch von zweideutigen Angeboten geprägt ist, ist eine Rechtssicherheit unbedingt notwendig. So ist das Teledienstgesetz weitab von jeder öffentlichen Beachtung im Rahmen des Informations- und Kommunikationsdienste Gesetzes im Jahre 1997 in Kraft gesetzt und durch das Elektronischer Geschäftsverkehr Gesetz (EGG) mit Wirkung zum 21. Dezember 2001 in Kraft getreten. Am 1.3.2007 trat das Telemediengesetz (TMG) in Kraft, das u.a. das Teledienstgesetz ersetzt. |
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